IGT
Steuern. Buchhaltung. Revision.

Revision

Mit den neuen Revisionsbestimmungen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, ob und in welchem Umfang eine Revision der Jahresrechnung durchgeführt werden soll.

Gemeinsam analysieren wir die Sachlage und bestimmen die notwendigen Schritte und Revisionsinhalte.


Folgende Varianten stehen uns dabei zur Verfügung:

  • Eingeschränkte Revision nach OR
  • Verzicht auf eine Revisionsstelle (Opting-Out)
  • Interne Revision von Abteilungen oder Tochtergesellschaften
  • Sonderprüfungen
  • Prüfungen im Rahmen einer Geschäftsübernahme (Due-Diligence) 

 


 Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung: 

 


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 Pascal Moulin, zugelassener Revisor (RAB-Nr. 107596) 

Thomas Sameli, zugelassener Revisionsexperte (RAB-Nr. 103016)