IGT
Steuern. Buchhaltung. Revision.

Ab 1. Januar 2020 erhöhen sich die AHV-Beiträge: Sämtliche Lohnabrechnungen müssen angepasst werden!

02.01.2020 | Pascal Moulin

Aufgrund der Annahme der Volksabstimmung über die Steuerreform und AHV-Finanzierung - kurz STAF, steigen die AHV-Beiträge ab 01.01.2020.


Arbeitnehmer

Der AHV-Abzug für Arbeitnehmer steigt um 0.15 Prozent und beträgt neu 5.275%.


Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Total

AHV-Abzug bis 31.12.2019

5.125%

5.125%

10.25%

AHV-Abzug ab 01.01.2020

5.275%

5.275%

10.55%

Denken Sie daran, dass Sie die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig anpassen und allfällige Daueraufträge mutieren.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung der Lohnabrechnungen? Von der einfachen Excel-Vorlage oder Software-Lösung bis hin zur kompletten Übernahme Ihrer Lohnbuchhaltung helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach.

 

Selbständigerwerbende 

Auch bei den Selbständigerwerbenden erhöhen sich die AHV-Beiträge. Neu beträgt der maximale Beitragssatz 9.95%. Dies bedeutet eine Erhöhung um 0.3%.

Ab einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 56'900 gelten tiefere Beitragssätze. Der Mindestbeitrag beträgt ab 2020 CHF 496. Gerne geben wir Ihnen bei Fragen zur AHV für Selbständigerwerbende weitere Auskünfte.